Verein zur Förderung des THW OV München-West e.V.
Mai 10, 2016

FAQ – häufig gestellte Fragen


Warum ist der Verein notwendig, der Bund bezahlt doch für die Ausstattung des THW?

Die Finanzierungsmöglichkeiten des Bundes sind durch enge Vorgaben im Bereich der Beschaffung und Mittelverwendung reglementiert. Abseits der StAN (Stärke- und Ausstattungsnachweis) finden individuelle Beschaffungsmaßnahmen keinen Platz. Der Förderverein ermöglicht eine spezifische und am örtlichen Bedarfs ausgerichtete Ergänzung der vorhandenen technischen Ausstattung.


Wie wird über die Mittelverwendung des Vereins bestimmt?

Die Mittelverwendung des Fördervereins unterliegt nur den in den Satzungzwecken definierten Vorgaben und sind unabhängig von den innerhalb der Bundesanstalt THW vorgegebenen Haushaltsrichtlinien. Gerade dies ermöglicht uns die Flexibilität durch flankierende, individuelle Beschaffungen.
Beschlüsse über die Mittelverwendung des Vereins treffen wir ausschließlich in enger Abstimmung mit der OV-Leitung des THW Ortsverbandes München-West.


Wie wird die Mittelverwendung kontrolliert?

Die Beschlüsse zur Mittelverwendung werden durch die Vereinsmitglieder bzw. die gewählten Vorstände getragen und verantwortet. Zum Erhalt des Status „Gemeinnützigkeit“ stellen die Finanzbehörden klare Anforderungen an die Buchführung und Geschäftsführung des Vereins. Zwei gewählte Kassenrevisoren überprüfen die Buchführung jährlich. Die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung wird alle drei Jahre durch das zuständige Finanzamt kontrolliert.


Was sind die Vorteile einer Vereinsmitgliedschaft?

Primäre Aufgabe des Fördervereins ist die Beschaffung von Geldmitteln, um diese in Abstimmung mit dem THW Ortsverband ausgerichtet an dessen Bedarf (und im Einklang mit den satzungsmäßigen Zwecken) für Beschaffungen/ Erhalt technischer Ausstattung und Durchführung von zweckdienlichen Maßnahmen einzusetzen. Hierfür sind wir in besonderem Maße an einer Vernetzung mit potentiellen Geldgebern aus dem Privatbereich ebenso wie der Wirtschaft angewiesen.

Durch die Mitgliedsbeiträge verschafft sich der Verein einen Grundstock finanzieller Mittel für alle laufenden Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Wartung/ Fortschreibung von vereinsbeschaffter technischer Ausstattung (die aus Bundesmitteln nicht finanzierbar sind) sowie den eigenen Verwaltungsausgaben.

Aktive Mitglieder beteiligen sich an der Gestaltung der Vereinstätigkeit durch Einbringung ihres Stimmrechts. Fördermitglieder (ohne Stimmrecht) unterstützen die Vereinsarbeit zum Gemeinwohl langfristig durch ihren individuellen und weitestgehend frei bestimmbaren Beitrag.


Hat ein Mitglied oder Spender steuerliche Vorteile durch seine Unterstützung des Vereins?

Als gemeinnützig anerkannter Verein sind wir berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen (Spendenquittungen) auszustellen, die der Zuwender in seiner Steuererklärung steuermindern geltend machen kann. Dies gilt auch für Sachspenden, deren Werthaltigkeit entsprechend nachgewiesen wird, und geleistete Mitgliedsbeiträge aktiver Mitglieder oder Förderer.